Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“. Förderfähiges Lkw Original Zubehör 2025
Auch 2025 fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wieder gezielt Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltfreundlichkeit im Schwerlastverkehr. Im Rahmen des Programms „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ können Unternehmen im Güterkraftverkehr staatliche Zuschüsse von bis zu 2.000 € pro förderfähigem Lkw erhalten.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 beginnt am 04.08. und endet bereits am 01.09.2025!
- Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
- Sie beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bzw. bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug.
- Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.
- Nur für Unternehmen mit Lkw ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Weitere Wichtige Hinweise für die Förderperiode 2025!
Hier haben wir für Sie eine Übersicht (PDF) , der förderfähigen Mercedes-Benz Original-Zubehörlösungen.
Den Antrag können Sie auf der BALM Webseite ausfüllen.
*Als Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mindestens 3.501 kg
Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Nicht zuwendungsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen in öffentlicher Hand oder Unternehmen über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren (oder Vergleichbares) beantragt/eröffnet wurde.
Sichern Sie sich jetzt die finanziellen Vorteile vom Staat. Wir haben eine Übersicht an förderfähigen Ausstattungen für Ihren Mercedes-Benz Lkw zusammengestellt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Es gelten die Bedingungen des Förderprogramms, einsehbar auf: https://www.balm.bund.de/.