Staatliche E-Auto Förderung 2026 

 

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Deutschland eine neue staatliche Förderung für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Diese soll den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität unterstützen und Kaufanreize für Privatpersonen schaffen. 

 

Förderberechtigte Fahrzeuge:

Förderfähig sind alle Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals im Inland zugelassen werden. Dazu zählen:

  • Batterie-elektrische Fahrzeuge (BEV),
  • Bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie entweder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km oder einen CO₂-Ausstoß von nicht mehr als 60 g/km haben (geltend bis 30. Juni 2027).

 

Höhe der Förderungen:

Die Kaufprämie ist sozial gestaffelt und hängt von Einkommen, Fahrzeugtyp und Kinderzahl ab:

  • Basisförderung: 3.000 Euro für batterie-elektrische Fahrzeuge bzw. 1.500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride/Range-Extender.
  • Soziale Staffelung: Haushalte mit einem zu versteuernden Gesamthaushaltseinkommen bis 60.000 Euro erhalten 1.000 Euro Aufschlag; bis 45.000 Euro Einkommen gibt es weitere 1.000 Euro.
  • Familienbonus: Pro Kind im Haushalt steigt der Zuschuss um je 500 Euro, bis maximal 1.000 Euro.
    In der Summe ergibt sich damit eine mögliche Fördersumme zwischen ca. 1.500 Euro und bis zu 6.000 Euro je nach persönlicher Situation.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind:

  • Private Haushalte
  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis ca. 80.000 €
  • Bei Kindern erhöht sich die Grenze (bis ca. 90.000 € bei zwei Kindern).

❗Wichtig:
Die Förderung ist sozial gestaffelt: Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien erhalten mehr Zuschuss.

 

Wann und wie wird gefördert?

Förderstart: gilt rückwirkend ab 01.01.2026 – auch wenn Sie den Antrag später stellen. 
Antragstellung: voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundes.

Bedingungen:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate im Haushalt bleiben (Kauf oder Leasing).
  • Antrag kann bis zu 12 Monate nach Zulassung gestellt werden.

Benötigte Unterlagen (laut Erfahrungsberichten): Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugbrief/-schein und Einkommensnachweise.

 

Was Sie beachten sollten:

  • Leasing zählt genauso wie Kauf.
  • Keine Nutzung für reine Verbrenner. Förderfähig sind nur emissionsarme Fahrzeuge.
  • Importierte Neufahrzeuge sind ebenfalls förderfähig.
  • Die Prämie wird nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen aktiv den Antrag stellen.
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